Scheidungsrecht
Eine Scheidung wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Mit der Trennung stürzen viel Betroffene in eine emotionale Ausnahmesituation. Doch gerade jetzt gilt es, einen „kühlen Kopf“ zu bewahren, um keine Fehler zu machen. Gewarnt sei insbesondere vor zu schnellen Zugeständnissen. Die besten Lösungen erhalten Sie bei einer Scheidung, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf sachlicher Basis treffen und dort für klare Verhältnisse sorgen. Wenn dies an der Blockadehaltung des Ehepartners scheitert, muss man seine Rechte dann vor dem zuständigen Familiengericht einfordern. Das frühzeitige Aufsuchen eines Rechtsanwaltes ist zur Vermeidung von Fehlern ratsam. Die entstehenden Kosten werden dadurch nicht höher. Im Gegenteil, durch eine vernünftige rechtliche Beratung, kann oftmals eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Beratung während der Trennungszeit
Schon während der Trennungszeit, welche sowohl innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung, als auch in getrennten Wohnungen vollzogen werden kann, stehen einige klärungsbedürftige Punkte an.
Wer verbleibt in der Ehewohnung?
Bei wem leben die gemeinsamen Kinder?
Welche Unterhaltsansprüche bestehen?
Wie ist der Umgang der Kinder zum nicht betreuenden Elternteil zu regeln?
Prüfung des Vorliegens der Scheidungsvoraussetzungen
Ablauf Trennungsjahr (Ausnahme Härtefallscheidung)
Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
Auskunftsansprüche und Auskunftserteilung
Beratung und Erarbeitung von Vorschlägen in Bezug auf eine gemeinsame Immobilie
Einvernehmlicher Verkauf der Immobilie an einen Dritten und Aufteilung des Erlöses unter den Ehegatten
Übernahme der Immobilie durch einen Ehegatten und Auszahlung des anderen
Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, bleibt die Möglichkeit der Teilungsversteigerung
Regelungen in Bezug auf gemeinsame Verbindlichkeiten
Beratung und Berechnungen zum ehelichen Güterrecht
Gesetzlicher Güterstand Zugewinn
Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
Ermittlung des individuellen Zugewinnausgleichsanspruchs
Vereinbarung zu den Zahlungsmodalitäten
Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
Mit der Scheidung wird in Deutschland automatisch- von Amts wegen- ein Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt.
Die von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte sind auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen
In geeigneten Fällen profitieren beide Ehegatten von einer notariellen Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
Beratung und konkrete Berechnung zu bestehenden Unterhaltsansprüchen
Zu unterscheiden ist zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt muss man zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt unterscheiden
Trennungsunterhalt betrifft die Zeit ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung
Nachehelicher Ehegattenunterhalt betrifft die Zeit ab der Rechtskraft der Scheidung und kann zeitlich befristet und in der Höhe herabgesetzt werden
Ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt ist rechtlich nicht wirksam
Ehewohnung und Aufteilung der Haushaltsgegenstände
Erstellung einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet es sich an, die Folgesachen einer Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich u.a.) in einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung festzulegen